Werden durch ortsansässigen Markenwerkstätten sowohl Kosten für die Verbringung als auch Beilackierungskosten in Rechnung gestellt, können diese bei der fiktiven Schadensabrechnung angerechnet werden. Ortsübliche UPE-Zuschläge sind ebenfalls bei fiktiver Schadensabrechnung einzubeziehen. Aus den Gründen: .. …Auch die im Gutachten genannten Verbringungskosten sowie die Kosten der Beilackierung sind im Rahmen der fiktiven Schadensabrechnung berücksichtigungsfähig. Der Kläger … Urteil des AG Mannheim vom 25.11.2013 zur Berücksichtigung von unverbindlichen Preisempfehlungsaufschlägen, Verbringungs- und Beilackierungskosten bei fiktiver Schadensabrechnung weiterlesen
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